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Seniorenkompass

Steuern im Ruhestand: Was sich nach der Pensionierung verändert

veröffentlicht am 12. Juli 2026 in der Kategorie Ratgeber  (Bildquelle: Envato/leszekglasner)

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Der Eintritt in den Ruhestand bringt viele Veränderungen mit sich – auch bei den Steuern. Viele Menschen rechnen damit, dass ihre Steuerbelastung automatisch deutlich sinkt. Tatsächlich hängt dies jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Denn zwar fällt das Erwerbseinkommen weg, gleichzeitig werden AHV, Pensionskasse und allenfalls weitere Einkünfte steuerlich relevant.

In diesem Artikel erfahren Sie, was sich nach der Pensionierung konkret verändert, welche Einkünfte steuerpflichtig bleiben und worauf Sie bei der Steuerplanung achten sollten.

Was sich steuerlich nach der Pensionierung verändert

Mit der Pensionierung verändert sich vor allem die Zusammensetzung Ihres Einkommens. Anstelle des Lohns treten die AHV-Rente, Leistungen aus der Pensionskasse und allenfalls Bezüge aus der privaten Vorsorge. Gleichzeitig fallen gewisse Steuerabzüge weg, während andere weiterhin möglich bleiben.

Ob Sie nach der Pensionierung insgesamt weniger Steuern bezahlen, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem die Höhe Ihrer Renten, Ihr Vermögen, Ihr Wohnkanton und Ihre persönliche Situation.

AHV, Pensionskasse und Säule 3a: So werden die Leistungen besteuert

Viele Pensionierte beziehen ihr Einkommen aus mehreren Quellen. Diese werden steuerlich unterschiedlich behandelt.

AHV-Rente

Die AHV-Rente ist vollständig steuerpflichtig. Sie wird zusammen mit Ihren übrigen Einkünften in der Steuererklärung erfasst und unterliegt der Einkommenssteuer.

Rente aus der Pensionskasse

Auch Rentenzahlungen aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) gelten als steuerbares Einkommen und werden zusammen mit der AHV-Rente versteuert.

Kapitalbezug aus der Pensionskasse

Wer sich statt einer lebenslangen Rente für einen Kapitalbezug entscheidet, bezahlt ebenfalls Steuern. Der Unterschied: Das Kapital wird nicht zusammen mit dem übrigen Einkommen versteuert, sondern einmalig und zu einem reduzierten Steuersatz. Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom Wohnkanton ab.

Bezug der Säule 3a

Auch Guthaben aus der Säule 3a werden beim Bezug separat vom übrigen Einkommen besteuert. Da die Besteuerung progressiv erfolgt, kann eine gestaffelte Auszahlung mehrerer 3a-Konten – sofern sie frühzeitig geplant wird – die Steuerbelastung senken.

Welche Steuerabzüge verändern sich?

Mit der Pensionierung verändern sich auch die Abzugsmöglichkeiten.

Diese Abzüge fallen häufig weg

Einige Abzüge sind direkt an eine Erwerbstätigkeit gebunden und entfallen deshalb nach der Pensionierung. Dazu gehören beispielsweise:

  • Berufsauslagen wie Fahrkosten oder Verpflegung

  • Einzahlungen in die Säule 3a (sofern keine berechtigte Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt wird)

  • weitere berufsbedingte Abzüge

Dadurch kann das steuerbare Einkommen teilweise höher ausfallen als erwartet.

Diese Abzüge bleiben weiterhin möglich

Auch im Ruhestand können verschiedene Abzüge geltend gemacht werden. Je nach persönlicher Situation gehören dazu beispielsweise:

  • Schuldzinsen

  • Liegenschaftsunterhalt bei selbst bewohntem Wohneigentum

  • Krankheits- und Pflegekosten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind

  • Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen

  • Versicherungsabzüge im Rahmen der kantonalen Bestimmungen

Welche Abzüge möglich sind, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen und den kantonalen Steuergesetzen ab.

Welche Rolle spielt das Vermögen?

Neben dem Einkommen wird in der Schweiz auch das Vermögen besteuert.

Zum steuerbaren Vermögen zählen unter anderem:

  • Bank- und Sparkonten

  • Wertschriften

  • Immobilien

  • weitere Vermögenswerte abzüglich der Schulden

Auch Erträge aus dem Vermögen – beispielsweise Zinsen oder Dividenden – gehören grundsätzlich zum steuerbaren Einkommen.

Weshalb bezahlen manche Pensionierte trotzdem ähnlich viele Steuern?

Viele gehen davon aus, dass die Steuerrechnung nach der Pensionierung deutlich kleiner ausfällt. Das trifft jedoch nicht immer zu.

Zwar ist das Einkommen im Ruhestand häufig tiefer als während der Erwerbstätigkeit. Gleichzeitig entfallen aber verschiedene Steuerabzüge. Hinzu kommen Vermögen, Kapitalerträge oder allenfalls hohe Renten aus der Pensionskasse. Dadurch fällt die Steuerersparnis teilweise geringer aus als erwartet.

Wie stark sich Ihre Steuerbelastung verändert, lässt sich deshalb nur anhand Ihrer persönlichen Situation beurteilen.

Steuerliche Planung: Worauf Sie rechtzeitig achten sollten

Viele steuerliche Weichen werden bereits vor dem letzten Arbeitstag gestellt. Wer sich frühzeitig mit der Planung seiner Pensionierung auseinandersetzt, kann wichtige Entscheidungen in Ruhe treffen und die steuerlichen Folgen besser abschätzen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Soll die Pensionskasse als Rente oder teilweise als Kapital bezogen werden?

  • Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Bezug der Säule 3a?

  • Können mehrere 3a-Konten gestaffelt bezogen werden?

  • Sind grössere Renovationen am Eigenheim steuerlich sinnvoll planbar?*

* Unterhaltskosten für selbst bewohnte Liegenschaften sind nach aktueller Rechtslage nur noch bis Ende 2028 steuerlich abzugsfähig. Ab dem Steuerjahr 2029 gelten aufgrund der Abschaffung des Eigenmietwerts neue Regeln.

Viele dieser Entscheide haben langfristige finanzielle und steuerliche Auswirkungen und lassen sich später nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ändern. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren.

Sind Sie bereits pensioniert? Dann lohnt es sich dennoch, Ihre Steuererklärung regelmässig zu überprüfen und sich bei grösseren finanziellen Entscheidungen – etwa einem Kapitalbezug aus der Vorsorge, einem Umzug in einen anderen Kanton oder grösseren Investitionen in Ihr Eigenheim – frühzeitig über die steuerlichen Folgen zu informieren.

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